| Granulat gegen Drahtwurm zugelassen |
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Genehmigung zur Ausbringung von Santana Granulat gegen Drahtwurm in Mais erteilt
Die starken Schäden durch Drahtwürmer im
Mais im Jahr 2009 haben das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) veranlasst, eine Genehmigung nach § 11
Abs. 2 PflSchG für die Ausbringung von Santana 0,7 G
für die Zeit vom 16.03.2010 bis zum 13.07.2010 auszusprechen. Für ganz
Rheinland-Pfalz wurden 1760 ha genehmigt. Davon entfallen ca. 1400 ha
auf den Beratungsbezirk des DLR Eifel. Da der Wirkstoff Clothianidin in
der Pflanze sehr mobil ist, wird er in den Guttationstropfen an
Maisblättern gefunden. Diese können als Wassertränke von den Bienen
aufgenommen werden. Um die Gefahr der Vergiftung von Bienen zu
verhindern, soll die Ausbringung nur auf unbedingt nötige Fälle
beschränkt werden und deshalb muss das Land in einer speziellen
Allgemeinverfügung die Vorgehensweise regeln.
Santana kann über den örtlichen Landhandel oder über uns mit Abholschein bezogen werden.
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